Die Trikotaktion der Sparkasse Holstein
Für die Menschen. Für die Region.
Teilnahmebedingungen
Folgende Teilnahmebedingungen gelten für die Trikotaktion der Sparkasse Holstein 2026:
- Bewerben können sich Kinder- und Jugendsportmannschaften aller Sportarten aus gemeinnützig anerkannten (gem. §52 AO) Sportvereinen und Organisationen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein (Kreis Ostholstein, Kreis Stormarn, Stadt Norderstedt und Nordosten Hamburgs). Vereine und Organisationen aus angrenzenden Gemeinden, bei denen eine Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Holstein besteht, können sich ebenfalls bewerben. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Es wird nur die Bekleidung vergeben, die in der Bewerbung angegeben wurde.
- Jede Mannschaft wird mit Bekleidung für maximal 15 Sportler:innen ausgestattet.
- Jede Mannschaft kann sich nur auf einen der zur Auswahl stehenden Bekleidungssätze bewerben.
- Die Bewerbung muss mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsbogens online bei der Sparkasse Holstein bis zum 13. September 2026 eingereicht werden.
- Die Auswahl der Bekleidung kann nach der Eingabe nicht mehr geändert werden.
- Die Bekleidung wird mit dem Logo der Sparkasse Holstein bedruckt.
- Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Bewerber von der Sparkasse Holstein für die Teilnahme freigeschaltet.
- Die Zulassung der Bewerbung erfolgt nach Ermessen der Sparkasse Holstein.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Bewerbung muss nicht begründet werden.
- Die Ermittlung der Gewinnermannschaften erfolgt durch ein einstufiges Verfahren.
- Die 120 Gewinnermannschaften werden durch eine Jury ermittelt.
- Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und auf den Aktionsseiten veröffentlicht. Die Übergabe der Bekleidung ist für Mitte Oktober 2026 geplant.
- Die Erstellung und Veröffentlichung der Bewerbung erfolgt in alleiniger Verantwortung der Teilnehmenden.
- Die Sparkasse Holstein behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei angenommenen Unregelmäßigkeiten oder Manipulationsverdacht, Teilnehmende von der Aktion ohne vorherige Ankündigung auszuschließen.
- Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweise auf Foto- und Videobeiträge
- Die eingereichten Fotos bzw. Videos müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
- Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an den eingereichten Fotos bzw. Videos ist.
- Dem Einreicher liegt das Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Fotos bzw. Videos vor.
- Der Rechteinhaber ist mit der Veröffentlichung des Fotos bzw. Videos im Internet (inkl. der Social-Media-Kanäle der Sparkasse Holstein) sowie in der Presse einverstanden.
- Die Sparkasse Holstein darf die eingereichten Fotos bzw. Videos für Veröffentlichungen nutzen, die im Zusammenhang mit dieser Aktion stehen.
- Fotos bzw. Videos können ausschließlich online eingereicht werden.
- Die Sparkasse Holstein behält sich vor, eingereichte Fotos bzw. Videos ohne vorherige Ankündigung zu löschen, sofern diese nicht den genannten Richtlinien entsprechen.

Ermöglicht wird die Trikotaktion durch den Sonderfonds des Los-Sparens. Das Los-Sparen ist die Lotterie der schleswig-holsteinischen Sparkassen „Sparen mit attraktiven Gewinnchancen und sozialem Engagement.“
