Die Sparkasse Holstein kleidet die Sportjugend ein.
Für die Menschen, für die Region.
Teilnahmebedingungen
Folgende Teilnahmebedingungen gelten für die Trikotaktion „Die Sparkasse Holstein kleidet die Sportjugend ein.“ 2024:
- Bewerben können sich Jugendmannschaften aller Mannschaftssportarten aus gemeinnützig anerkannten (gem. §52 AO) Sportvereinen und Organisationen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein (Kreis Ostholstein, Kreis Stormarn, Stadt Norderstedt und Nordosten Hamburgs). Vereine und Organisationen aus angrenzenden Gemeinden, bei denen eine Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Holstein besteht, können sich ebenfalls bewerben. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Als Jugendmannschaften gelten im Sinne dieser Aktion Mannschaften, die an einem regelmäßigen Wettkampfbetrieb teilnehmen und deren Mitglieder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Es wird ausschließlich die in der Bewerbung benannte Bekleidung vergeben.
- Es werden maximal 15 Sportler:innen pro Mannschaft mit Bekleidung ausgestattet.
- Jede Mannschaft kann sich nur auf einen der zur Auswahl stehenden Bekleidungssätze bewerben.
- Die Bewerbung muss mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsbogens online bei der Sparkasse Holstein bis zum 17. Juni 2024 eingereicht werden.
- Die Auswahl der Bekleidung kann nach der Eingabe nicht mehr geändert werden.
- Die Bekleidung wird mit dem Logo der Sparkasse Holstein bedruckt.
- Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Bewerber von der Sparkasse Holstein für die Teilnahme freigeschaltet.
- Die Zulassung der Bewerbung liegt im Ermessen der Sparkasse Holstein.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Bewerbung muss nicht begründet werden.
- Die Ermittlung der Gewinnermannschaften erfolgt durch ein dreistufiges Verfahren.
- Die ersten 40 Gewinnermannschaften werden durch ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Für die Abstimmung ist eine Mobilfunknummer aus einem deutschen Mobilfunknetz erforderlich. Es ist ein einmaliges Abstimmen im Voting-Zeitraum möglich. Es gibt eine technische Sperre, die ein mehrmaliges Abstimmen verhindert. Das Umgehen der Sperre wird als Manipulationsversuch bewertet. Die Sparkasse Holstein behält sich das Recht vor, manipulativ abgegebene Stimmen zu korrigieren. Die Stimmabgabe ist zwischen dem 25. Juni 2024 bis zum 27. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.
- Die zweiten 40 Gewinnermannschaften werden durch die moingiro!-Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber der Sparkasse Holstein ermittelt. Jedes moingiro!-Konto hat in Abhängigkeit vom Kontomodell folgende Stimmenanzahl:
- Jungs und Deerns: 5 Stimmen
- Leichte Brise: 3 Stimmen
- Frischer Wind: 4 Stimmen
- Rückenwind Deluxe: 5 Stimmen
- Alle weiteren Kontomodelle: keine Stimme
Die Stimmabgabe ist nur über das moingiro!-Portal oder die moingiro!-App nach vorherigem Einloggen möglich. Die Stimmen können für eine Mannschaft vergeben oder auf mehrere Mannschaften verteilt werden. Die Stimmabgabe ist zwischen dem 2. Juli 2024 bis zum 9. Juli 2024, 12 Uhr, möglich.
- Die dritten 40 Gewinner werden durch eine Jury ermittelt. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich.
- Die Mannschaften, die in einer Stufe Sportbekleidungssätze gewonnen haben, scheiden für die nächsten Stufen aus. Die Votings sind unabhängig voneinander. Nach dem öffentlichen Online-Voting werden alle Stimmen auf null zurückgesetzt.
- Die ersten 40 Gewinnermannschaften werden durch ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Für die Abstimmung ist eine Mobilfunknummer aus einem deutschen Mobilfunknetz erforderlich. Es ist ein einmaliges Abstimmen im Voting-Zeitraum möglich. Es gibt eine technische Sperre, die ein mehrmaliges Abstimmen verhindert. Das Umgehen der Sperre wird als Manipulationsversuch bewertet. Die Sparkasse Holstein behält sich das Recht vor, manipulativ abgegebene Stimmen zu korrigieren. Die Stimmabgabe ist zwischen dem 25. Juni 2024 bis zum 27. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.
- Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und auf den Aktionsseiten veröffentlicht. Die Übergabe der Bekleidung ist für Ende August 2024 geplant.
- Die Erstellung und Veröffentlichung der Bewerbung erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer.
- Die Sparkasse Holstein behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei angenommenen Unregelmäßigkeiten in betrügerischer Absicht, Teilnehmer von der Aktion ohne vorherige Ankündigung auszuschließen.
- Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweise auf Fotobeiträge
- Die eingereichten Fotos müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
- Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an den eingereichten Fotos ist.
- Dem Einreicher liegt das Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Fotos vor.
- Der Rechteinhaber ist mit der Veröffentlichung des Fotos im Internet (inkl. der Social Media-Kanäle der Sparkasse Holstein) sowie in der Presse einverstanden.
- Die Sparkasse Holstein darf die eingereichten Fotos für Veröffentlichungen nutzen, die im Zusammenhang mit dieser Aktion stehen.
- Fotos können ausschließlich online eingereicht werden.
- Die Sparkasse Holstein behält sich vor, eingereichte Fotos ohne vorherige Ankündigung zu löschen, sofern diese nicht den genannten Richtlinien entsprechen.